Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten
Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.
Die gesetzliche Regelung, nach der ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, hält der Bundesfinanzhof weder für lückenhaft, noch verstößt sie seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz. Das gilt unabhängig davon, ob die längere Wartefrist absehbar war oder nicht.
