Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Handwerkerleistung im Haushalt
Für die Steuerbegünstigung muss die Handwerkerleistung im Haushalt erbracht worden sein und nicht in der Werkstatt des Handwerkers.
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es nur dann, wenn die Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde. Arbeit, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebs durchgeführt wurde, ist dagegen nicht begünstigt. Mit diesem Argument hat das Finanzgericht München die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das die Personalkosten aus der Rechnung einer Schreinerei für ihr neues Schlafzimmer geltend machen wollte. In diesem Fall war aber nur ein relativ kleiner Anteil der Personalkosten abziehbar, der auf den Einbau der Möbel im Haushalt entfiel.
