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Steueridentifikationsnummer ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hält die Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer für verfassungskonform.

Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer und die damit verbundene Datenspeicherung bei der Finanzverwaltung sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungskonform. Insbesondere sei die Steueridentifikationsnummer mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.