Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Gehaltsverzicht eines Geschäftsführers
Der Gehaltsverzicht eines Geschäftsführers und seine Beschränkung auf die Gewinntantieme führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Der Geschäftsführer einer notleidenden GmbH hatte es gut gemeint. Er verzichtete auf sein laufendes Gehalt. Nur die Gewinntantieme blieb unangetastet. Das wurde sein Verhängnis. Die Zahlung einer Tantieme sah der Bundesfinanzhof als verdeckte Gewinnausschüttung an. Trotz ihrer schlechten finanziellen Situation musste die GmbH beträchtliche Steuern entrichten. Seien Sie also sehr vorsichtig mit einer reinen Tantiemenvergütung, vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer.
