Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
Sachbezugswerte für 2012
Mit einer Anhebung um 3 % steigt der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft deutlich an, während die Werte für freie Mahlzeiten nur moderat steigen.
Die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2012 stehen jetzt fest. Im Vergleich zu 2011 steigt nur der Wert für eine freie Unterkunft deutlich. Die Werte betragen ab 2012 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 212 Euro oder täglich 7,07 Euro (2011: 206 Euro mtl. oder 6,87 Euro pro Tag);
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,30 Euro (2011: 7,23 Euro), davon entfallen 1,57 Euro auf ein Frühstück und je 2,87 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 219 Euro (bisher 217 Euro; Frühstück unverändert 47 Euro, Mittag- und Abendessen 86 statt 85 Euro).
