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Frist zur Umstellung auf zertifizierte Basisrenten-Verträge
Wer seinem Versicherer noch nicht die Genehmigung zur Umstellung auf ein zertifiziertes Vertragsmuster erteilt hat, kann dies noch bis zum 31. Dezember 2011 nachholen und damit den Sonderausgabenabzug sichern.
Gute Nachricht für Kunden von Basisrenten-Verträgen ("Rürup-Rente"), die bisher Ihre Verträge noch nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt haben: Das Bundesfinanzministerium hat die Frist für die Umstellung verlängert. Alle Versicherungsnehmer können die für die Umstellung notwendige Zustimmung noch bis zum 31. Dezember 2011 dem Versicherer gegenüber erteilen. Mit der Zustimmung können noch rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben geschaffen werden. Die Regelung betrifft bis zum 31. März 2010 abgeschlossene Basisrenten-Verträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich aufgestellten Zertifizierungskriterien nicht entsprechen. Diese Verträge können auf ein zertifiziertes Basisrenten-Vertragsmuster umgestellt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt. Als Umstellungsfrist hatte das Ministerium ursprünglich den 30. Juni 2011 vorgesehen, worüber die Kunden auch von den Versicherungsunternehmen informiert worden waren.
