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Einkommensteuer für Todesjahr ist keine Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass die Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Wie schon das Finanzgericht Niedersachsen hat jetzt auch das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.