Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
GmbH-Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer
Da es sich beim Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers um einen Dienst- und nicht um einen Arbeitsvertrag handelt, ist der Geschäftsführer auch kein Arbeitnehmer.
Der Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig kein Arbeitnehmer, befand unlängst das Oberlandesgericht Jena. Der Alleingeschäftsführer einer GmbH hatte Gehaltsansprüche geltend gemacht, die in der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden waren. Gehaltsansprüche können aber nur Arbeitnehmer geltend machen. Bei dem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Arbeitsvertrag.
Nur in Ausnahmefällen können Schutzvorschriften des Arbeitsrechts auf den Geschäftsführer angewandt werden. So hätte er etwa im Insolvenzrecht eine Arbeitnehmerstellung, wenn er als echter Fremdgeschäftsführer in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis stünde und weisungsgebunden sei. Demnach können Gesellschafter-Geschäftsführer im Insolvenzverfahren keine Gehaltsansprüche als Arbeitnehmer geltend machen.
