Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Alterseinkünftegesetz gilt auch für Rentennachzahlung
Auch Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 fallen unter die höhere Besteuerung des Alterseinkünftegesetzes.
Eine Rentennachzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, die der Rentenempfänger nach dem 31. Dezember 2004 erhält, wird auch dann mit dem höheren Besteuerungsanteil nach dem Alterseinkünftegesetz besteuert, wenn sie für einen Zeitraum gezahlt wird, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt. Der Bundesfinanzhof hält diese Regelung für verfassungsgemäß.
