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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
Virtuelle Verlustverrechnung
Eine Verlustfeststellung ist nicht möglich, wenn die Festsetzungsfrist für die Folgejahre mit positiven Einkünften bereits abgelaufen ist.
Wenn ein Verlust in den Folgejahren vollständig ausgeglichen worden wäre, für die Folgejahre aber bereits die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann ist auch die Feststellung eines Verlustvortrags nicht mehr möglich. Es hat also quasi bereits eine virtuelle Verlustverrechnung stattgefunden, meint der Bundesfinanzhof.
