Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Höhe der Eigenheimzulage bei Sanierung
Eine Sanierung führt nur zu einer Eigenheimzulage von 2500 DM jährlich.
Die Sanierung eines Gebäudes zeichnet sich dadurch aus, dass wesentliche Teile der Bausubstanz erhalten bleiben. Im Erhalten der wesentlichen Teile der Bausubstanz ist auch der Unterschied zur Herstellung zu sehen. Allenfalls wenn die Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen und die neuen Teile das Gebäude tiefgreifend umgestalten, erweitern und prägen, könnte auch eine Herstellung vorliegen. Alleine aus hohen Modernisierungsaufwendungen kann jedoch noch nicht auf die Annahme eines Neubaus geschlossen werden. Im Falle einer Sanierung sind höchstens 2500 DM jährlich als Eigenheimzulage zu gewähren.
