Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung
Die Schulkosten für ein Hochbegabteninternat sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Eltern eines hochbegabten, aber verhaltensauffälligen Kindes Recht gegeben, das auf ärztliche Empfehlung auf eine Hochbegabtenschule in Schottland wechselte. Ein amtsärztliches Attest, das die Empfehlung für den Schulbesuch bestätigte, holten die Eltern erst später ein, was nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch kein Grund mehr für eine grundsätzliche Ablehnung krankheitsbedingter Kosten ist.
