Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Amtliche Vordrucke für Anträge auf Eigenheimzulage
Bei der Beantragung der Eigenheimzulage müssen Sie nicht unbedingt die amtlichen Vordrucke verwenden.
Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie die Eigenheimzulage mit einem nicht amtlichen Vordruck beantragen. Bei der Verwendung nicht amtlicher Vordrucke müssen Sie dann jedoch darauf achten, dass der Zulageantrag folgende Wahrheitsversicherung enthält:
"Ich versichere, dass ich die in dem amtlichen Vordruck geforderten Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Willen und Gewissen gemacht habe."
Diese Wahrheitsversicherung müssen Sie unterschreiben. Sie muss sich im übrigen auch auf die im amtlichen Vordruck vorgesehenen Hinweise auf Anzeigepflichten und strafrechtliche Folgen ihrer Verletzung und die Angabe falscher Tatsachen beziehen.
