Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
Verwertung von angekauften ausländischen Bankdaten zulässig
Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits entschieden, dass die angekauften CDs mit Daten über ausländische Konten deutscher Steuerzahler im Steuerstrafverfahren verwendet werden dürfen und damit zum Beispiel als Grundlage für einen Durchsuchungsbeschluss dienen können. Jetzt hat sich erstmals ein Finanzgericht zur Verwendung der Daten im normalen Veranlagungsverfahren geäußert: Für das Finanzgericht Köln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Auswertung einer vom Fiskus angekauften Steuerdaten-CD im Besteuerungsverfahren rechtmäßig ist.
Das Finanzamt darf daher die Kapitaleinkünfte der dort genannten Steuerzahler schätzen, selbst wenn sonst keine Beweise für Kapitalvermögen im Ausland vorliegen und eine Wohnungsdurchsuchung ebenfalls keine weiteren Beweise erbracht hat. Ein Beweisverwertungsverbot folgt auch nicht aus einer behördlichen Straftat, denn bei den Daten liegt mangels "Sache" keine Hehlerei vor, und der strafbare Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen schützt nur die Bank, nicht jedoch deren Kunden.
