Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Einkommensteuer für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit
Weil sie zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden ist, kann die Einkommensteuer des Erblassers für das Todesjahr nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.
Selbst wenn der Erblasser am 31. Dezember eines Jahres verstirbt, entsteht die Einkommensteuer erst mit Ablauf des Jahres, also nach 24 Uhr an diesem Tag. Die Erbschaftsteuer entsteht dagegen zum Todeszeitpunkt. Daher kann nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen die Einkommensteuer für das Todesjahr nicht als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Gegen das Urteil ist jetzt die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
