Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in der Regel mit dem 5,5fachen der jährlichen Aufbewahrungskosten anzusetzen.
Schon 2002 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Unternehmen für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eine Rückstellung bilden müssen. Diese Verpflichtung hat der Bundesfinanzhof jetzt präzisiert: Für die Berechnung der Rückstellung sind nur diejenigen Unterlagen zu berücksichtigen, die zum betreffenden Bilanzstichtag entstanden sind. Außerdem bemisst sich die voraussichtliche Aufbewahrungsdauer grundsätzlich nach den steuerrechtlichen Vorschriften in der Abgabenordnung.
Wer sich auf eine voraussichtliche Verlängerung der Aufbewahrungsfrist beruft, muss die tatsächlichen Voraussetzungen dafür darlegen. Damit hat der Bundesfinanzhof gegen einen Apotheker entschieden, der für die Rückstellung einfach die jährlichen Aufbewahrungskosten verzehnfacht hat. Weil aber zukünftig entstehende Unterlagen nicht in die Rückstellung einfließen können und die Aufbewahrungsfristen unterschiedlich lang sind, kommt die von der Finanzverwaltung angewendete Berechnungsmethode zum Ansatz, bei der die jährlichen Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert werden.
