Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen
Den Verkauf einer privaten Sammlung in zahlreichen Auktionen über eBay sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg als umsatzsteuerpflichtig an.
Vielen Hobbysammlern und Gelegenheitshändlern dürfte ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg gar nicht gefallen. Das Gericht ist nämlich der Ansicht, dass auch Privatauktionen beim Internetportal eBay umsatzsteuerpflichtig sein können. Zwar verlangt das Gericht dafür, dass auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen verkauft werden, aber die rund 400 Auktionen pro Jahr, in denen sich die Kläger von Teilen ihrer Sammlungen getrennt haben, erreichen längst nicht nur gewerbliche Verkäufer.