Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen
Den Verkauf einer privaten Sammlung in zahlreichen Auktionen über eBay sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg als umsatzsteuerpflichtig an.
Vielen Hobbysammlern und Gelegenheitshändlern dürfte ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg gar nicht gefallen. Das Gericht ist nämlich der Ansicht, dass auch Privatauktionen beim Internetportal eBay umsatzsteuerpflichtig sein können. Zwar verlangt das Gericht dafür, dass auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen verkauft werden, aber die rund 400 Auktionen pro Jahr, in denen sich die Kläger von Teilen ihrer Sammlungen getrennt haben, erreichen längst nicht nur gewerbliche Verkäufer.
