Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Einlagerungskosten für Möbel
Einlagerungskosten für Möbel wegen eines berufsbedingten Umzugs sind nicht steuerlich abziehbar.
Kosten für die Einlagerung von privaten Möbeln, die anlässlich der Verlegung des Familienwohnsitzes zum neuen Arbeitsort mit dem Hintergedanken einer möglichen späteren Rückkehr anfallen, sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig, meint das Finanzgericht München.
