Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Signatur für elektronische Rechnungen vor dem Ende
Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit die Möglichkeit, die Pflicht zur elektronischen Signatur bereits ab Mitte nächsten Jahres abzuschaffen.
Eine Änderung der EU-Direktive zur Mehrwertsteuer verlangt von den Mitgliedsstaaten die vollständige Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen. Das müssen die EU-Staaten spätestens bis 2013 umgesetzt haben. Das Bundesfinanzministerium prüft nun eine entsprechende Gesetzesänderung, die die Pflicht zur Signatur für eine elektronische Rechnung aufhebt. Zwar muss der Empfänger wie bei Papierrechnungen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts prüfen, aber auf welchem Wege das geschieht, soll nicht mehr geregelt werden. Bleibt es beim Plan des Ministeriums, soll die Änderung bereits zum 1. Juli 2011 in Kraft treten, also rund anderthalb Jahre vor Ablauf der EU-Frist.