Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
Einzahlung auf Oder-Konto als Schenkung an den Ehegatten
Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.
Ehegatten mit einem Oder-Konto müssen bei der Einzahlung größerer Beträge aufpassen, um eine unnötige Steuerbelastung zu vermeiden: Ist Ehegatten ein Oder-Konto jeweils hälftig zuzurechnen und hat der Ehemann Erlöse aus dem Verkauf einer Firmenbeteiligung auf dieses Konto einbezahlt, so hat er seiner Ehefrau die Hälfte der Einzahlungsbeträge freigebig zugewendet. Für diesen Teil muss die Ehefrau dann Schenkungsteuer zahlen, meint das Finanzgericht Nürnberg.
