Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
Lohnsteuerrückerstattung für steuerfreie Nutzung
Wurde vor der rückwirkenden Steuerfreistellung der privaten Nutzung betrieblicher Geräte vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt, so ist das Geld noch nicht verloren.
Ab dem Jahr 2000 wurde die Steuerpflicht für die private Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte rückwirkend aufgehoben. Daher kann es durchaus sein, dass Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer für die private Nutzung erhoben und an das Finanzamt abgeführt hat, als noch die alte Gesetzeslage galt. Sie können in einem solchen Fall die zuviel gezahlte Lohnsteuer über Einkommensteuerveranlagung zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der versteuerten Vorteile.
