Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss die Wohnung nicht unbedingt die eigene sein - genauso kommt die Wohnung des Partners in Frage.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Sinne des Einkommensteuergesetzes können auch Fahrten sein, die Sie zwischen der Wohnung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin und Ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Dabei ist es unerheblich, welche Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Wohnung vorliegt. Maßgeblich ist, dass Sie an der Wohnung Besitz haben und die Wohnung der örtliche Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen ist. Ohne Bedeutung ist, ob Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung haben.
