Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Erbschaftsteuer bei erzwungenem Verkauf einer Freiberuflerpraxis
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.
Der Sohn eines Arztes musste nach dem Tod seines Vaters die Arztpraxis verkaufen, weil ihm gesetzliche Vorschriften die Fortführung verwehrten. Das Finanzamt weigerte sich daraufhin, bei der Erbschaftsteuer die Steuerermäßigung für Betriebsvermögen zu gewähren. Wie bei seiner Rechtsprechung zur insolvenzbedingten Betriebsaufgabe zeigt der Bundesfinanzhof auch in diesem Fall keine Gnade: Eine Betriebsveräußerung innerhalb der Behaltensfrist, die nach altem Recht fünf Jahre beträgt, führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgt. Das gilt - auch wenn im Gesetz so nicht ausdrücklich erwähnt - auch für den Verkauf der Praxis eines Freiberuflers.