Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Voraussetzung für eine umsatzsteuerliche Organschaft
Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft verschärft.
In einer Änderung seiner Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine GmbH nicht finanziell in eine Personengesellschaft eingegliedert ist, wenn nur mehrere Gesellschafter gemeinsam über die Anteilsmehrheit an der GmbH und der Personengesellschaft verfügen. Eine solche finanzielle Eingliederung ist aber notwendig, damit zwischen GmbH und Personengesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft bestehen kann.
