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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
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- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
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- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen
Ein Musterverfahren soll klären, ob der generelle Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen verfassungsgemäß ist.
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer können keine Werbungskosten mehr im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgezogen werden. Sie gelten unabhängig von ihrer Höhe als durch den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 bei zusammenveranlagten Ehegatten) abgegolten. Ob diese Ungleichbehandlung gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt, soll nun in einem Musterverfahren überprüft werden, das der Bund der Steuerzahler unterstützt.
