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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
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- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen
Ein Musterverfahren soll klären, ob der generelle Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen verfassungsgemäß ist.
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer können keine Werbungskosten mehr im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgezogen werden. Sie gelten unabhängig von ihrer Höhe als durch den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 bei zusammenveranlagten Ehegatten) abgegolten. Ob diese Ungleichbehandlung gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt, soll nun in einem Musterverfahren überprüft werden, das der Bund der Steuerzahler unterstützt.