Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Wenn Kinder flügge werden...
Auch die Schulung beim zukünftigen Arbeitgeber gehört noch zur Ausbildungszeit, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Zwei neue Urteile befassen sich mit dem Kindergeldanspruch während der Ausbildungszeit, und in beiden Fällen geht es um eine Ausbildung in der Luftfahrtbranche. Das Finanzgericht Köln meint, dass auch die mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin eine Berufsausbildung ist. Entscheidend sei, dass während der Schulungszeit noch kein Arbeitsverhältnis bestand und kein Lohn bezahlt wurde. Auch hätte die angehende Stewardess die Schulungskosten zurückzahlen müssen, falls sie im Anschluss an die Schulung keinen Arbeitsvertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen hätte. Zu dieser Entscheidung ist jetzt eine Revision beim Bundesgerichtshof anhängig.
Der hat unterdessen im Fall eines angehenden Piloten entschieden, dass auch der Erwerb der ersten Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp Teil der Ausbildung ist. Der junge Pilot hatte zwischen der Pilotenausbildung und dem Erwerb der Musterberechtigung fast ein Jahr in Vollzeit gearbeitet, weil beim zukünftigen Arbeitgeber noch kein Bedarf an neuen Piloten bestand. Das sei unschädlich, meint der Bundesfinanzhof, solange der Jahresgrenzbetrag nicht überschritten wird.
