Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Kulanz für Kurzarbeiter
Baden-Württemberg will den Kurzarbeitern eventuelle Steuernachzahlungen unbürokratisch stunden.
Allein in Baden-Württemberg sind knapp ein Viertel aller deutschen Kurzarbeiter beschäftigt. Ihnen kommt das Land nun mit kulanten Stundungsregelungen entgegen, wenn aufgrund des Kurzarbeitergeldes Steuernachzahlungen fällig werden. Sicher denkt die Finanzverwaltung dabei auch an sich selbst, denn sie rechnet mit vielen Fällen und kann sich durch eine unbürokratischere Regelung einigen Arbeitsaufwand sparen: Für maximal sechs Monate sollen Nachzahlungen von bis zu 5.000 Euro gestundet werden. Notwendig ist dazu jetzt nur ein formloser Antrag mit einer stichhaltigen Begründung. Auf den sonst ebenfalls auszufüllenden umfangreichen Fragebogen verzichtet das Finanzamt. Es bleibt zu hoffen, dass andere Länder diesem Beispiel folgen.
