Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Fahrzeugbezogene Anwendung der 1 %-Regelung
Falls nur eine Person die betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzt, muss die 1 %-Regelung trotzdem für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen angewendet werden.
Gehören mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, dann ist die 1 %-Regelung grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat. Mit dieser Entscheidung wendet sich der Bundesfinanzhof gegen einen Verwaltungserlass, nach dem in einem solchen Fall nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis der 1 %-Regelung unterworfen werden soll.
