Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Kfz-Garantiezusage ist umsatzsteuerpflichtig
Eine Änderung der Rechtsprechung führt dazu, dass Garantiezusagen eines Kfz-Händlers jetzt nicht mehr umsatzsteuerfrei sind, sofern sie nicht ausschließlich die Erstattung der Reparaturkosten umfassen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem wichtigen Punkt seine Rechtsprechung geändert. Betroffen sind Garantiezusagen eines Autoverkäufers, durch die der Käufer wahlweise einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält. Bisher galten diese Garantiezusagen als umsatzsteuerfreie Leistung, jetzt sind sie umsatzsteuerpflichtig.
Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das dem Bundesfinanzhof keine Wahl ließ. Nach diesem Urteil ist nur die Übernahme von Geldverbindlichkeiten steuerfrei. Daher wäre die Garantiezusage nur dann weiterhin steuerfrei, wenn sie allein einen Reparaturkostenersatzanspruch abdecken würde.
