Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Kfz-Garantiezusage ist umsatzsteuerpflichtig
Eine Änderung der Rechtsprechung führt dazu, dass Garantiezusagen eines Kfz-Händlers jetzt nicht mehr umsatzsteuerfrei sind, sofern sie nicht ausschließlich die Erstattung der Reparaturkosten umfassen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem wichtigen Punkt seine Rechtsprechung geändert. Betroffen sind Garantiezusagen eines Autoverkäufers, durch die der Käufer wahlweise einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält. Bisher galten diese Garantiezusagen als umsatzsteuerfreie Leistung, jetzt sind sie umsatzsteuerpflichtig.
Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das dem Bundesfinanzhof keine Wahl ließ. Nach diesem Urteil ist nur die Übernahme von Geldverbindlichkeiten steuerfrei. Daher wäre die Garantiezusage nur dann weiterhin steuerfrei, wenn sie allein einen Reparaturkostenersatzanspruch abdecken würde.
