Newsletter-Archiv

Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.

Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:



Privat genutzter Anbau berichtigt nicht zum Vorsteuerabzug

Ein privat genutzter Anbau an ein Betriebsgebäude, der sich räumlich vom übrigen Gebäude trennen lässt, kann nicht zum Betriebsvermögen gehören und berechtigt auch nicht zum Vorsteuerabzug.

Errichtet ein Unternehmer ein Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, das er ausschließlich zu privaten Wohnzwecken nutzen will, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen, wenn beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. In diesem Fall steht ihm kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Würde der Anbau dagegen auch als Büro genutzt, wäre ein Abzug wohl möglich gewesen.