Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Ansparrücklage für Existenzgründer
Mit der Ansparrücklage können Existenzgründer ihre Steuerlast in der Anfangsphase reduzieren. Auch Kapitalgesellschaften kommen dafür in Frage.
Die Ansparrücklage ist für Existenzgründer von besonderem Interesse. Sie können ihre Steuerlast in der Gründungsphase damit erheblich vermindern. Die steuerfreie Rücklage verdoppelt sich für Existenzgründer auf DM 600.000. Bei der Auflösung der Rücklage nach einem 6 Jahreszeitraum werden vom Finanzamt keine Zinsen festsetzt. Wenig bekannt ist, dass auch Kapitalgesellschaften Existenzgründer sein können, wenn alle Gesellschafter die Voraussetzungen als Existenzgründer erfüllen. Dies bedeutet, sie dürfen innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Jahr der Betriebseröffnung
-
weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen sein,
-
noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben.