Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Widerrufsbelehrung gemäß Fernabsatzgesetz
Laut Fernabsatzgesetz ist es notwendig, dass der Verbraucher beim Kauf über das Internet über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt wird.
Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet muss der Verbraucher gemäß dem Fernabsatzgesetz über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt werden. Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung würde ein Unterlassen der Belehrung sowohl zu einer Verbraucherbenachteiligung als auch zu einem Wettbewerbsverstoß in der Form eines Rechtsbruchs führen.
