Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen
Für einige Länder gelten ab 2010 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
Das Bundesfinanzministerium hat die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben. Änderungen ergeben sich unter anderem für Finnland, Norwegen, Kanada, Australien, verschiedene afrikanische Staaten sowie die meisten arabischen Staaten. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.
