Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Erbschaftsteuersatz für nahe Angehörige auf dem Prüfstand
Nach nur einem Jahr wird der Steuersatz in der Steuerklasse II wieder gesenkt. Ob der hohe Satz im jahr 2009 verfassungsgemäß war, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Vor dem Bundesfinanzhof ist jetzt eine Klage anhängig, in der sich der Kläger gegen den hohen Steuersatz in der Steuerklasse II wendet. Seit Jahresbeginn 2009 müssen Geschwister und deren Kinder mindestens 30 % Erbschaftsteuer zahlen. Dieser hohe Steuersatz verstößt nach Ansicht des Klägers gegen den im Grundgesetz verbürgten Schutz von Ehe und Familie. Dass der Steuersatz von der neuen Regierung nach nur einem Jahr wieder deutlich reduziert wurde, dürfte dem Kläger weiteren Auftrieb geben. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren können andere Betroffene den Bescheid über die Erbschaftsteuer erst einmal offen halten.