Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Bundestag stimmt Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu
Nachdem das steuerliche Sofortprogramm der neuen Bundesregierung die erste von zwei Hürden genommen hat, ist die Verabschiedung im Bundesrat weiter unsicher.
Der Bundestag hat am 4. Dezember dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt, das unter anderem die Erhöhung des Kindergelds und Kinderfreibetrags umfasst. Die entscheidende Hürde steht dem Gesetz jedoch noch bevor, denn am 18. Dezember müssen auch die Länder im Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Noch ist allerdings völlig unklar, wie diese Abstimmung ausgehen wird, da sogar einige schwarz-gelbe Landesregierungen wegen der hohen finanziellen Einbußen für die Länder Widerstand angekündigt haben.
Die Bundesregierung kann es sich jedoch nicht leisten, das Gesetz scheitern zu lassen. Daher sind zwei Szenarien denkbar: Entweder erkauft man sich die Zustimmung der Länder mit finanziellen Zugeständnissen oder einzelne Maßnahmen werden noch aus dem Gesetz gestrichen. Umstritten ist vor allem die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen.
