Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
Büchermagazin und häusliches Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet.
Haben Sie neben ihrem häuslichen Arbeitszimmer einen weiteren Raum in Benutzung, der berufstypisch und einkunftsbezogen genutzt wird, so werden diese beiden Räume steuerlich als Einheit bewertet und insgesamt der Abzugsbeschränkung unterstellt. Voraussetzung für die Anerkennung einer Einheit ist, dass beide Räume sich in einem Anwesen befinden.
Beispiel: Sie unterhalten sich im Erdgeschoss Ihres Hauses ein Arbeitszimmer. Zusätzlich benutzen Sie im Untergeschoss zur Aufbewahrung berufstypischer und einkunftsbezogener Literatur einen weiteren Raum als Büchermagazin.
