Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-Pkw
Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.
Zuzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein von seinem Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug wegen einer gewünschten Sonderausstattung des Fahrzeugs leistet, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer ein für die beruflichen Zwecke ausreichend bemessenes Fahrzeug zur Verfügung stand. In diesem Fall ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers nicht durch betriebliche, sondern überwiegend durch persönliche Motive geprägt. Eine Aufteilung in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil ist auf Grund fehlender objektiver Merkmale meist nicht möglich. Folglich scheidet ein Werbungskostenabzug aus.
