Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Höhere Förderung von Handwerkerleistungen erst ab 2009
Aufgrund anderslautender Presseberichte weist die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Förderung von Handwerksleistungen im Haushalt erst ab 2009 gilt.
Durch das Konjunkturpaket I wurde die maximale Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 auf 1.200 Euro verdoppelt. Die Oberfinanzdirektion weist darauf hin, dass diese Erhöhung erst ab 2009 gilt: Die Neuregelung gilt erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 bezahlt, und deren zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind. Anderslautende Presseberichte, wonach die Anhebung aufgrund einer "Gesetzespanne" bereits ab 2008 Anwendung finde, seien unzutreffend.
