Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Leerverkäufe von Aktien
Um Steuerbetrug im großen Stil zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Vorgaben erlassen für den Leerverkauf von Aktion über den Dividendenstichtag.
Leerverkäufe von Aktien über den Dividendenstichtag bergen - wenn die den Auftrag ausführende Stelle kein inländisches Kreditinstitut ist - die Gefahr einer mehrfachen Bescheinigung von Kapitalertragsteuer, obwohl nur einmal Kapitalertragsteuer zulasten des rechtlichen Eigentümers der Aktien einbehalten wurde. Um eine mehrfache Anrechnung zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium nun Regeln festgelegt, die für eine Anrechnung oder Erstattung eine Bestätigung des Steuerberaters erfordern.
