Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Keine Betriebsveranstaltung bei Beschränkung auf Führungskräfte
Ist der Teilnehmerkreis einer Veranstaltung auf einzelne Arbeitnehmergruppen beschränkt, entfällt die Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung.
Ist die Teilnahme an einer Veranstaltung nur den Führungskräften eines Unternehmens vorbehalten, dann liegt keine Betriebsveranstaltung vor. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 % scheidet damit aus. Um eine Betriebsveranstaltung handelt es sich nur dann, wenn die Teilnahme nicht auf bestimmte Mitarbeiter beschränkt ist. Der Bundesfinanzhof erwartet die vertikale Öffnung des Teilnehmerkreises, denn nur so ist mit dem Pauschsteuersatz von 25 % ein typisierender Durchschnittssteuersatz zu erreichen.
