Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Pensionszusage vor Ablauf der Probezeit
Auch die Pensionszusage an einen angestellten Geschäftsführer kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn sie vor Ablauf einer angemessenen Probezeit gewährt wird.
Erteilt eine GmbH ihrem Geschäftsführer (hier: Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters) vor Ablauf einer angemessenen Probezeit eine Pensionszusage, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Pensionsrückstellung vor. Ist die Zusage ein Ersatz für die gesetzliche Rente, so ist die verdeckte Gewinnausschüttung um die im Jahr der Erteilung der Pensionszusage ersparten Arbeitgeberbeiträge zu kürzen. Eventuell später ersparte fiktive Arbeitgeberbeiträge mindern die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung hingegen nicht. Gegen dieses Urteil des Saarländischen Finanzgerichts wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.