Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Pensionszusage vor Ablauf der Probezeit
Auch die Pensionszusage an einen angestellten Geschäftsführer kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn sie vor Ablauf einer angemessenen Probezeit gewährt wird.
Erteilt eine GmbH ihrem Geschäftsführer (hier: Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters) vor Ablauf einer angemessenen Probezeit eine Pensionszusage, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Pensionsrückstellung vor. Ist die Zusage ein Ersatz für die gesetzliche Rente, so ist die verdeckte Gewinnausschüttung um die im Jahr der Erteilung der Pensionszusage ersparten Arbeitgeberbeiträge zu kürzen. Eventuell später ersparte fiktive Arbeitgeberbeiträge mindern die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung hingegen nicht. Gegen dieses Urteil des Saarländischen Finanzgerichts wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
