Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
Für den Fall, dass sich ein Erbe für die rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts entscheidet, hat das Bundesfinanzministerium die Bewertungsgrundlagen zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung in den Jahren 2007 und 2008 bekannt gegeben.
Mit der Änderung des Bewertungsrechts durch die Erbschaftsteuerreform sind die bisherigen Berechnungsgrundlagen für eine lebenslängliche Nutzung oder Leistung hinfällig geworden. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Multiplikatoren zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung nach neuem Recht bekanntgegeben. Neben der Tabelle für Stichtage ab dem 1. Januar 2009 wurden mittlerweile auch Tabellen für die Jahre 2007 und 2008 veröffentlicht, falls sich ein Erbe bei einem Erbfall in einem dieser beiden Jahre für die Anwendung des neuen Rechts entscheiden sollte.