Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Wegen der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren in den Jahren 2007 und 2008 veröffentlicht.
Den Basiszinssatz, der für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem neuen Bewertungsrecht im Jahr 2009 anzuwenden ist, hatte das Bundesfinanzministerium bereits Anfang Januar bekanntgegeben und auf 3,61 % festgesetzt. Für den Fall, dass ein Erbe die Anwendung des neuen Rechts für einen Erbfall in den letzten beiden Jahren beantragt, hat das Ministerium nun auch den Basiszinssatz für diese Jahre festgelegt. Er beträgt für 2007 4,02 % und für 2008 4,58 %.
