Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
Elektronischer Entgeltnachweis kommt voraussichtlich ab 2012
Inzwischen sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit der elektronische Entgeltnachweis ab 2012 die papiergebundene Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzen kann.
Die papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld werden voraussichtlich ab dem Jahr 2012 durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des umstrittenen elektronischen Entgeltnachweises ELENA geschaffen.
