Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Ansparabschreibungen gekürzt
Mit dem Steuersenkungsgesetz 2000 wurde auch die Ansparrücklage gekürzt.
Eine besondere Tücke hat das Steuersenkungsgesetz 2000 für die Ansparabschreibungen gebracht. Die Höhe der Ansparrücklage wurde von 50 auf 40 % gesenkt. Gleichzeitig wurde die degressive AfA von 30 auf 20 % gesenkt. Dies bedeutet für Ansparrücklagen, die in den Vorjahren gebildet worden sind, dass im Auflösungsjahr ein 10-prozentiger Überhang entsteht. Dieser wirkt sich als Gewinnerhöhung aus, da er nicht durch Abschreibungen neutralisiert werden kann.
Durch eine Zulassung einer degressiven AfA von 30 % im Übergangsjahr als Billigkeitsregelung hätte das Problem gelöst werden können. Leider zeigt sich der Bundesfinanzminister uneinsichtig. Sein Entgegenkommen besteht lediglich darin, dass für den 10-prozentigen Überhang wenigstens keine Strafsteuer von 6 % entrichtet werden muss.