Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Rücknahme gebrauchter Kartons
Die Rücknahme gebrauchter Umzugskartons ist keine Erlösminderung, sondern eine eigenständige Lieferung.
Wenn ein Umzugsunternehmen für noch benutzbare Umzugskartons einen Teil des Kaufpreises erstattet, dann ist die Erstattung keine Erlösminderung. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist die Rückgabe eine eigenständige Lieferung - mit der Folge, dass die Umsatzsteuer in voller Höhe abzuführen ist und ein späterer Vorsteuerabzug nicht möglich ist, wenn die Rückgabe durch eine Privatperson erfolgt. Für Branchen mit ähnlichen Geschäftsmodellen gilt damit Vergleichbares.
