Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
Ein-Raum-Appartement als Arbeitszimmer im eigenen Haus
Unter bestimmten Umständen kann sich ein Appartment im eigenen Haus als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren.
Ein Ein-Raum-Appartement im eigenen Haus kann sich auch als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren, womit die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer wegfällt. In dem konkreten Fall, der dem Bundesfinanzhof vorlag, bewohnte der Eigentümer zusammen mit seiner Ehefrau und seinen Kindern eine Wohnung auf einer anderen Etage. Eine weitere Wohnung war vermietet. Dass die Vermietung an einen Angehörigen erfolgte, ist unerheblich, solange das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält.
