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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Für die steuerliche Anerkennung von Aufwands- oder Rückspenden ist nun auch bei einer regelmäßigen Tätigkeit eine Höchstfrist für die Verzichtserklärung festgeschrieben.
Eines der umfangreichsten Steueränderungsgesetze des Jahres 2016 bringt zum Jahreswechsel viele Änderungen, die aber hauptsächliche multinationale Konzerne und andere grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.
Das Besteuerungsverfahren wird in vielen Punkten modernisiert, die teilweise schon ab diesem Jahr Auswirkungen haben.
In der Weihnachtszeit verzichten die Finanzämter auf Maßnahmen, die die Steuerzahler über Gebühr belasten könnten.
Die neueste Steuerschätzung ergibt gegenüber der vorhergehenden Schätzung nur geringfügige Änderungen bei den Steuereinnahmen.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.
Nach den Bundesverfassungsgericht hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Fiskus grünes Licht für die Nutzung von angekauften Daten über mögliche Schwarzgeldkonten gegeben.
Der Staat kann sich dank Betriebsprüfungen und guter Konjunktur über deutliche Mehreinnahmen freuen.
Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab.
