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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Ein neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs sieht keine verfassungswidrige Höhe der Säumniszuschläge, weil sie in erster Linie ein Druckmittel und keine Zinsen seien.
Für die kommenden Jahre verspricht die aktuelle Steuerschätzung dem Fiskus deutlich höhere Einnahmen, die aber zu einem Großteil wieder durch noch nicht verabschiedete Steuersenkungen ausgeglichen werden.
Die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer ist eine Prüfungshandlung, die zu einer Hemmung der Festsetzungsverjährung führen kann.
Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern.
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, die ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume zugunsten der von gestiegenen Energiekosten belasteten Steuerzahler zu nutzen.
Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Mitarbeiter des Finanzamts verletzt den verfassungsrechtlichen besonderen Schutz der Wohnung und ist daher rechtswidrig.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
Der erste Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022, in dem neben technischen Änderungen auch substanzielle Änderungen des Steuerrechts vorgesehen sind, liegt jetzt vor.
Auch Personen, die nur vorübergehend in Deutschland leben, erhalten eine steuerliche Identifikationsnummer, die Voraussetzung ist für eine längerfristige Tätigkeit oder den Bezug von Kindergeld.
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Fortgeltung des Soli für verfassungskonform.
