Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Geht es in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur um einen sehr geringen Streitwert, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.
Der Auskunftsanspruch im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung umfasst nicht die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
Für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen zugunsten der Menschen aus der Ukraine gibt es umfangreiche Erleichterungen und Vereinfachungen.
Verfahrensverzögerungen durch die Corona-Pandemie fallen nicht in den staatlichen Einflussbereich und begründen deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern durch das Finanzamt kann die Zahlungsverjährungsfrist für Forderungen des Finanzamts unterbrechen.
Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 plant das Bundesfinanzministerium eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf 1,8 % pro Jahr.
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.
Ein Finanzgericht hat die Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen gewährt, weil es verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge hat.
Der Progressionsvorbehalt auf Kurzarbeitergeld hat in den Jahren 2020 und 2021 dem Staat Steuermehreinnahmen von zusammen rund 3,5 Milliarden Euro beschert.
Auch vor Inkrafttreten des Kassengesetzes gab es kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben.