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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Neben Regelungen zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen und Steuerhinterziehung wird im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 auch die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2027 als Normfall geregelt.
Zusammen mit der Einführung einer Kassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro wird die Belegausgabepflicht ab 2028 durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt.
Mit einem Stapel von Maßnahmen, darunter neue Melde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Unternehmen und eine teilweise Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, will der Bundesfinanzminister Steuerhinterziehung bekämpfen.
Bis zur endgültigen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro fällt für Paketsendungen aus dem EU-Ausland ab dem 1. Juli 2026 eine pauschale Abgabe von 3 Euro an.
Der Iran-Krieg verhagelt nicht nur der Wirtschaft die Stimmung, sondern führt auch beim Fiskus zu spürbaren Mindereinnahmen beim Steueraufkommen.
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
Bei einer Schwerpunktkontrolle in Baden-Württemberg haben die Betriebsprüfer in beinahe zwei Drittel der überprüften Betriebe Mängel oder Verstöße gegen steuerrechtliche Vorgaben festgestellt.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll die Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026 wieder auf das Niveau von Anfang 2024 abgesenkt werden.
Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids ist gerechtfertigt, wenn das Finanzamt dem Finanzgericht keine Unterlagen für den Grund der geänderten Steuerfestsetzung vorlegt.
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
