Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Mit einem Stapel von Maßnahmen, darunter neue Melde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Unternehmen und eine teilweise Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, will der Bundesfinanzminister Steuerhinterziehung bekämpfen.
Bis zur endgültigen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro fällt für Paketsendungen aus dem EU-Ausland ab dem 1. Juli 2026 eine pauschale Abgabe von 3 Euro an.
Der Iran-Krieg verhagelt nicht nur der Wirtschaft die Stimmung, sondern führt auch beim Fiskus zu spürbaren Mindereinnahmen beim Steueraufkommen.
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
Bei einer Schwerpunktkontrolle in Baden-Württemberg haben die Betriebsprüfer in beinahe zwei Drittel der überprüften Betriebe Mängel oder Verstöße gegen steuerrechtliche Vorgaben festgestellt.
Befristet auf zwei Monate soll die Mineralölsteuer für Benzin und Diesel im Mai und Juni um rund 14 Cent pro Liter sinken, was einschließlich der Umsatzsteuer eine Senkung von 17 Cent ergibt.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll die Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026 wieder auf das Niveau von Anfang 2024 abgesenkt werden.
Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids ist gerechtfertigt, wenn das Finanzamt dem Finanzgericht keine Unterlagen für den Grund der geänderten Steuerfestsetzung vorlegt.
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Ab 2026 stellt Bayern als letztes Bundesland den Versand von Zahlungserinnerungen an fällig werdende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ein.
